Entwurf: Dieser Text enthält noch Platzhalter [[…]] und muss vor der Veröffentlichung ausgefüllt werden (Datei content/legal/avv/1.0.md).

Version 1.0

Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)

nach Art. 28 DSGVO · Stand: [[TT.MM.JJJJ]] · Version 1.0 · Entwurf – vor Veröffentlichung rechtlich prüfen lassen.

zwischen dem Stall, vertreten durch den Stall-Admin, der den Stall auf horse-plan.de angelegt hat („Verantwortlicher“),

und [[Vorname Nachname, Anschrift]], Betreiber von horse-plan.de („Auftragsverarbeiter“).

Der Vertrag wird beim Anlegen des Stalls durch Bestätigung abgeschlossen.

1. Gegenstand und Dauer

  1. Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen horse-plan.de bereit und verarbeitet dabei personenbezogene Daten der Stallmitglieder im Auftrag des Verantwortlichen.
  2. Der Vertrag läuft, solange der Stall auf horse-plan.de besteht.

2. Art, Zweck und Umfang der Verarbeitung

Zweck Planung des Abmistens, Einteilung, Abwesenheiten, Zeiterfassung, Statistik, Stundennachweise
Betroffene Stall-Admins, Personal (z. B. Minijobber), Helfer des Stalls
Daten Name, E-Mail-Adresse, Rolle im Stall; Einteilungen; Abwesenheiten („Kann nicht“, „Krank“ – ohne Diagnose); Arbeitszeiten (Beginn, Ende, Pause, Dauer) und deren Änderungsprotokoll; Stundenlöhne, Monatsabrechnungen; Serien-Voreinstellungen
Besondere Kategorien Die Angabe „Krank“ kann ein Gesundheitsdatum (Art. 9 DSGVO) sein. Sie wird nur als Kennzeichen ohne Diagnose gespeichert.
Ort der Verarbeitung ausschließlich in Deutschland bzw. in der EU

3. Weisungen

  1. Der Auftragsverarbeiter verarbeitet die Daten nur auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen. Weisungen sind in der Regel die Nutzung der Funktionen von horse-plan.de; weitere Weisungen erfolgen in Textform.
  2. Hält der Auftragsverarbeiter eine Weisung für rechtswidrig, weist er darauf hin.

4. Pflichten des Auftragsverarbeiters

  1. Personen, die Zugang zu den Daten haben, sind zur Vertraulichkeit verpflichtet.
  2. Der Auftragsverarbeiter trifft die technischen und organisatorischen Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO (Anlage).
  3. Er unterstützt den Verantwortlichen bei Anfragen Betroffener (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Export) sowie bei den Pflichten nach Art. 32 bis 36 DSGVO.
  4. Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten meldet er unverzüglich, spätestens innerhalb von 48 Stunden nach Kenntnis.
  5. Zugriff für Support und Verwaltung: Der Auftragsverarbeiter darf auf den Stall zugreifen, soweit dies für Betrieb, Support und Verwaltung erforderlich ist. Jeder Zugriff wird mit Zeitpunkt, Person und Aktion protokolliert und ist für den Stall-Admin unter „Zugriffsprotokoll“ einsehbar.
  6. Nach Ende des Vertrags kann der Verantwortliche seine Daten exportieren. Danach löscht der Auftragsverarbeiter die Daten, soweit keine gesetzliche Pflicht zur Speicherung beim Auftragsverarbeiter besteht. Aufbewahrungspflichten des Verantwortlichen als Arbeitgeber (z. B. zwei Jahre nach § 17 Mindestlohngesetz) erfüllt dieser über den Export.

5. Unterauftragsverarbeiter

Der Verantwortliche genehmigt folgende Unterauftragsverarbeiter:

Unterauftragsverarbeiter Leistung Ort
TecSpace GmbH, Süsterfeldstr. 25, 52072 Aachen Hosting (Server, Datenbank) Deutschland
[[E-Mail-Anbieter, Anschrift]] Versand von E-Mails [[Land]]

Über neue Unterauftragsverarbeiter informiert der Auftragsverarbeiter vorab per E-Mail; der Verantwortliche kann aus wichtigem Grund widersprechen und den Vertrag dann kündigen.

6. Rechte des Verantwortlichen

Der Verantwortliche kann sich von der Einhaltung dieses Vertrags überzeugen, in der Regel durch Auskünfte und Unterlagen des Auftragsverarbeiters; Prüfungen vor Ort nach vorheriger Anmeldung und zu üblichen Geschäftszeiten.

7. Haftung

Für die Haftung gilt Art. 82 DSGVO. Im Übrigen gelten die AGB.

8. Änderungen dieses Vertrags

  1. Der Auftragsverarbeiter kann diesen Vertrag mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn dafür ein sachlicher Grund besteht (z. B. geänderte Rechtslage) und die Änderung für den Verantwortlichen zumutbar ist. Änderungen werden mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten per E-Mail angekündigt.
  2. Die Änderungen gelten nur, wenn der Verantwortliche zustimmt. Die Zustimmung erfolgt in der Anwendung.
  3. Stimmt der Verantwortliche nicht bis zum Inkrafttreten zu oder lehnt er ab, gilt dieser Vertrag bis zum Ende des bereits bezahlten Zeitraums (in der Testphase bis zu deren Ende) unverändert weiter; danach wird der Stall gesperrt, wie in § 9 der AGB geregelt.
  4. Bis zum Ende dieses Zeitraums kann der Verantwortliche die Zustimmung nachholen.

Anlage: Technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 32 DSGVO)

Bereich Maßnahmen
Zutritt Server in Rechenzentren der TecSpace GmbH in Deutschland, zertifiziert nach DIN ISO 27001: biometrische Zutrittssysteme, Videoüberwachung, Einbruchmeldeanlage, Sicherheitsdienst rund um die Uhr (laut AVV mit der TecSpace GmbH, Anlage 2)
Zugang Anmeldung nur mit persönlichem Konto; Passwörter nur als sicherer Hash; Begrenzung fehlgeschlagener Anmeldeversuche; Sperren von Konten möglich
Zugriff Rollen je Stall (Stall-Admin, Personal, Helfer); Lohninformationen nur für Admins und Personal; Server-Zugang nur für den Betreiber [[mit SSH-Schlüssel]]
Trennung Jeder Stall sieht nur seine eigenen Daten (technische Mandantentrennung, durch automatische Tests abgesichert)
Weitergabe Übertragung nur verschlüsselt (HTTPS/TLS); Firewall und Angriffserkennung (IDS) auf den Servern des Hosters; keine Weitergabe an Dritte außer an genannte Unterauftragsverarbeiter
Eingabekontrolle Änderungsprotokoll für Arbeitszeiten; Protokoll aller Zugriffe des Betreibers
Verfügbarkeit Beim Hoster: USV und redundante Stromversorgung, RAID-Speichersysteme, Brandfrüherkennung, DDoS-Schutz, Monitoring, Datensicherungskonzept. Zusätzlich eigene Sicherung der Datenbank [[täglich, Aufbewahrung X Tage, Speicherort]]
Überprüfung Regelmäßige Aktualisierung der Software und Prüfung der Maßnahmen